Autos müssen bei einer Zulassungsstelle angemeldet werden, damit sie auf öffentlichen Straßen gefahren werden dürfen. Bei Mofas und Mopeds ist das anders. Sie gelten als so genannte zulassungsfreie Fahrzeuge. Daher reichen für das Fahren auf öffentlichen Straßen eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen aus. Neben Mofas und Mopeds gehören zu den zulassungsfreien Fahrzeugen auch bestimmte leistungsstarke Elektrofahrräder, Segways, Quads und Trikes oder auch motorisierte Krankenfahrstühle.

Jedes Jahr zum 1. März werden die Versicherungskennzeichen getauscht. Sie kommen in den drei Farben schwarz, blau und grün vor. Seit dem 1. März 2015 dürfen Mofas und Mopeds dann nur noch mit blauen Versicherungskennzeichen unterwegs sein. Dabei sollte man den jährlichen Farbwechsel nicht auf die leichte Schulter nehmen. Wer noch mit den alten Kennzeichen fährt, verliert seinen Haftpflichtversicherungsschutz und macht sich strafbar. Also sollten sich Mofa- und Mopedfahrer sowie alle anderen möglichst schnell zu ihrem Kraftfahrtversicherer aufmachen und in diesem Jahr auf die Farbe blau achten. (Quelle CASMOS Media GmbH)