Alljährlich werden vom Gesetzgeber die Grenzen für Sozialversicherungen und Rentenprodukte angepasst. Teils individuell, teils automatisch. Im Fall der sogenannten Rürup-Rente (Basisrente) betrifft dies den Anteil der Vorsorgeaufwendungen, die man als Sonderausgaben bei der Einkommensteuererklärung geltend machen kann. Dieser erhöht sich im Jahr 2014 von 76 auf 78 Prozent und bezieht sich auf die Höchstbeträge von 20.000 Euro für Alleinstehende und 40.000 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare bzw. eingetragene Lebenspartnerschaften. Dieses Jahr werden also 15.600 Euro für Alleinstehende und 31.200 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare bzw. eingetragene Lebenspartnerschaften akzeptiert. Im Gegenzug für die bis 2025 jährlich um 2 Prozentpunkte steigende Absetzbarkeit der Rentenbeiträge als Sonderausgaben sind die späteren Rentenleistungen schrittweise bis 2040 mit seinem persönlichen Steuersatz voll zu versteuern. Wer also in diesem Jahr in Rente geht, hätte 68 Prozent der Leistungen zu versteuern. 2015 steigt der Wert auf 70 Prozent. Um überhaupt in den Genuss der staatlichen Förderung zu kommen, muss ein Rürup-Vertrag verschiedene, gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzungen erfüllen. So ist es notwendig, dass eine lebenslange monatliche Leibrente zugesagt wird. Er darf also nicht in einer Summe oder in Teilen ausgezahlt werden. Die Auszahlungen dürfen erst mit Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgen und der Vertrag muss staatlich zertifiziert sein. Rürup-Verträge bieten die Möglichkeit zu variablen Beitragszahlungen sowie zusätzlichen Risikoschutz, wie etwa eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder Hinterbliebenenschutz in den Vertrag einzuschließen. Wichtig: Rürup-Verträge werden nicht als Vermögen bei der Bedürftigkeitsprüfung zum Bezug von Arbeitslosengeld II berücksichtigt. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Viele gesetzlich Krankenversicherte stoßen immer öfter an die Grenzen der Versicherungsleistungen. Abhilfe kann hier nur eine private Krankenzusatzversicherung schaffen. Die Vielfalt ist sehr groß und für jeden Bedarf sollte das Passende dabei sein. Im Alltag fallen die Defizite der Gesetzlichen Krankenversicherung häufig dann auf, wenn es um Sehhilfen oder Zahnersatz geht. Brillenträger oder Nutzer von Kontaktlinsen erhalten schon seit geraumer Zeit keine Sehhilfen mehr „auf Rezept“. Stattdessen heißt es tief in den Geldbeutel greifen oder auf entsprechende Billigmodelle zurückzugreifen. Es sei denn, man hat eine entsprechen Krankenzusatzversicherung. Je nach Vertragsgestaltung werden beispielsweise auch die Kosten für ein Einbett-Zimmer im Krankenhaus und die Behandlung vom Chefarzt getragen. Andere Verträge übernehmen die Kosten für Zahnprophylaxe, Zahnersatz oder Implantate. Doch ohne gezielte Überlegungen und die fundierte Beratung eines Spezialisten, welche Leistungen im Einzelfall sinnvoll sind, verliert man rasch den Überblick. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Wer einmal im Krankenhaus war, weiß wie wichtig eine ruhige und erholsame Atmosphäre für die Genesung ist. Egal ob Routineeingriff oder schwierige Operation – die (Krankenhaus-)Zeit nach dem Eingriff ist entscheidend. Um etwa schnarchenden Mitpatienten oder redseligen Bettnachbarn aus dem Weg zu gehen, muss man entsprechende Krankenhaustarife abschließen. Je nach Tarif sind dabei nicht nur die Unterbringung im Einzelzimmer sondern auch die Versorgung durch den Chefarzt abgedeckt. Zudem erlauben viele Tarife die freie Wahl der Klinik. Bei längeren Krankheiten kann auch eine spezielle Krankentagegeld-Versicherung vieles erleichtern. Wenn nach der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber das Einkommen zum Teil oder sogar ganz wegfällt, kann diese Lücke damit geschlossen werden. Bei Krankenhausaufenthalten wiederum greift die Krankenhaustagegeld-Versicherung. Damit erhält man einen fixen Betrag pro Tag und kann teure Zuzahlungen, Aufwendungen für Haushaltshilfen, die Besuchskosten für die Familie oder besondere Verpflegung finanzieren. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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