Der Herbst ist traditionell Erntezeit. Vor allem die stolzen Besitzer von Obstbäumen können dann die Früchte ihrer Arbeit ernten. Doch auch andere können hiervon profitieren, und zwar dann, wenn es sich um Fallobst handelt. Das Bürgerliche Gesetzbuch ist in seinem §911 hier eindeutig: „Früchte, die von einem Baume oder einem Strauche auf ein Nachbargrundstück hinüberfallen, gelten als Früchte dieses Grundstücks.“ Übersetzt heißt das: Wenn Obst von einem überhängenden Zweig des Baums des Nachbarn in den eigenen Garten fällt, gehört einem dieses Obst. Dass es trotz dieser klaren Regelung immer wieder zu Nachbarschaftsstreitigkeiten kommt ist bedauerlich, aber leider Realität. Häufiger Knackpunkt des Streits ist das herabgefallene Obst, was sich nicht mehr zum Verzehr eignet. Um dessen Verbleib muss sich nämlich der Grundstückbesitzer, auf dem Obst gefallen ist, kümmern. Dabei ist es keineswegs erlaubt, vergammelte Äpfel oder matschige Birnen einfach wieder zum Nachbarn zu werfen. Ein weiterer Streitpunkt ist die Ernte über die Grundstücksgrenze hinweg. Mit einem Apfelpflücker ist es also durchaus erlaubt den Ast, der zum Nachbarn ragt, abzuernten. Wichtig ist nur: Ein Betreten des nachbarlichen Grundstücks ist dabei nur mit Erlaubnis gestattet. (Quelle CASMOS Media GmbH)
> weiterlesen
Vor allem die US-Online-Plattform Uber steht stellvertretend für die Verbreitung von Fahrdienst-Apps, die private Fahrtanbieter und Fahrgäste schnell und bequem zusammenbringen und so gemeinsame Autofahrten gegen ein Trinkgeld organisieren. Solche Angebote sind in Deutschland zwar noch relativ neu, allerdings hat es sich anderswo bereits gezeigt, wie schnell eine Verbreitung von statten gehen kann. Gleichzeitig dürfte es noch eine ganze Weile dauern, bis alle rechtlichen Unsicherheiten aus dem Weg geräumt sind. Dabei ist nicht nur von Bedenken und Gerichtsprozessen der Taxi-Branche gegen solche Fahrdienst-Apps die Rede. Es ergeben sich auch versicherungstechnische Besonderheiten, die beachtet werden müssen. Derzeit taucht auch immer wieder die Frage auf, welchen Kfz-Versicherungsschutz die Anbieter der Fahrten als auch mögliche Geschädigte durch solche Fahrten haben. Einen Überblick bietet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Demnach sind bei einem Unfall die Insassen genauso geschützt, wie andere Geschädigte. Laut GDV übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ihren Schaden. Dieser Schutz greift auch dann, wenn der Versicherte eine seiner vertraglichen Pflichten verletzt hat, zum Beispiel gewerbliche Personenbeförderung. Für den geschädigten Dritten hat dies keine Konsequenzen. Der Versicherungsnehmer hingegen kann von seinem Versicherer in Regress genommen werden bzw. kann der Versicherer den Vertrag auch kündigen, heißt es weiter. In der Vollkaskoversicherung hingegen kann der Versicherungsschutz laut GDV vollständig erlöschen oder der Versicherer kann die Leistung kürzen, wenn der Fahrzeughalter seine Vertragspflichten verletzt hat – also beispielsweise die geänderte Art und Verwendung des Fahrzeuges nicht mitgeteilt hat. Daher ist bei Fahrdienst-Apps Vorsicht geboten. (Quelle CASMOS Media GmbH)
> weiterlesen
Automobilbesitzer aufgepasst. Wer im neuen Jahr bares Geld sparen möchte, sollte in den nächsten Wochen die Tarife seines Kfz-Versicherers überprüfen. Je nach Fahrverhalten erhält man bei einer anderen Versicherung mehr Leistung für das gleiche Geld, oder die Versicherungsbeiträge lassen sich reduzieren. Denn nicht immer werden alle Sparoptionen berücksichtigt. Etwa wenn man mehrere Versicherungsverträge bei einem Versicherer hat, oder bei Mitgliedschaften in Automobilclubs, Gewerkschaften, Vereinen oder Verbänden. Auch die berühmte Bahncard oder das Jahresticket vom Nahverkehr kann die Kosten drücken. Ferner lassen sich auch durch eine Änderung bei der Selbstbeteiligung oder Zusatztarifen die Ausgaben für die Kfz-Versicherung reduzieren. Ebenfalls beitragssenkend kann sich auswirken, wenn die jährliche Kilometerleistung deutlich niedriger ist, als bislang angeben oder ein Garagenplatz für das Fahrzeug angemietet wurde. Ein Wechsel der Kfz-Versicherung ist bis zum 30. November problemlos möglich. Danach nur, wenn die vierwöchige Kündigungsfrist nach Erhalt einer Tariferhöhung eingehalten wird. (Quelle CASMOS Media GmbH)
> weiterlesen
Deutschlands Mieter sorgen sich um das Wohnen im Alter. Zwei Drittel sind laut einer aktuellen Untersuchung überzeugt, dass ihre derzeitige Bleibe ungeeignet für ein Leben im Alter oder mit Behinderung ist. Auch glauben 60 Prozent, dass ältere Menschen in ihrer häuslichen Umgebung auf sich allein gestellt sind. Abhilfe schafft hier nur die eigene Immobilie, die bereits frühzeitig auf das Alter vorbereitet werden kann. So etwas kostet aber auch Geld. Nur gut, dass der Staat einen nicht im Regen stehen lässt und Fördermaßnahmen – und das altersunabhängig – anbietet. Mit dem Kreditprogramm Altersgerecht Umbauen der staatlichen Förderbank KfW werden beispielsweise diejenigen unterstützt, die ihre Umbau-Pläne günstig realisieren möchten. Das Förderprogramm dient der zinsgünstigen, langfristigen Finanzierung von Maßnahmen, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert sowie der Wohnkomfort und die Sicherheit erhöht werden sollen. Dabei hat man bei der KfW alle Altersgruppen im Blick. Während älteren Menschen ein möglichst langer Verbleib in der gewohnten Umgebung ermöglicht wird, kommt die Förderung auch behinderten oder in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen oder Familien mit Kindern zugute. Zusätzlich ermöglicht es den Schutz vor Wohnungseinbruch. Zum Beispiel können mithilfe des Kredits Altersgerecht Umbauen Schwellen entfernt, Wände und Durchgänge versetzt, die Küche und das Bad umgebaut, Terrassen und Balkone gestaltet werden und vieles mehr. Den effektiven Jahreszins gibt es schon ab 1,00 Prozent, während ein Kreditbetrag je Wohneinheit von bis zu 50.000 Euro in Anspruch genommen werden kann. Allerdings kann dieser Betrag wahlweise in einer Summe oder in Teilbeträgen abgerufen werden. Art und Höhe der Sicherheiten werden wiederum mit dem Finanzierungspartner vor Ort vereinbart. (Quelle CASMOS Media GmbH)
> weiterlesen
Die meisten Autofahrer halten einen Vollkaskoschutz bei einem Neuwagen für unverzichtbar. Doch während die Risiken im Straßenverkehr in vielen Köpfen verankert sind, haben die Wenigsten die Risiken vor Augen, die ihre eigene Arbeitsfähigkeit betreffen. Der Neuwagenpreis steht häufig für nicht mehr als einen Jahresverdienst. Doch was passiert, wenn man für vier, fünf oder noch mehr Jahre nicht mehr arbeiten kann, sprich berufsunfähig wird? Rücklagen in sechsstelliger Höhe dürften nur wenige Menschen haben. Dabei betrifft dieser Fall statistisch gesehen jeden vierten Bundesbürger. Finanzielle Abhilfe schafft hier nur eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Es kann jeden treffen
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine entsprechende Rente, wenn der gelernte und ausgeübte Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann. Dass es mit der Berufsunfähigkeit manchmal schneller geht, als man denkt, zeigen Öffentlichkeitswirksame Fälle von Prominenten: Egal ob Schauspieler oder TV-Moderatorin. Burn-Out, Depressionen, schwere Erkrankungen oder ein Unfall passieren tagtäglich um uns herum.
Geringer Schutz für alle
Im Rahmen der deutschen Sozialversicherung gibt es etwas der Berufsunfähigkeitsversicherung vergleichbares: die Erwerbsminderungsrente. Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhält man, wenn man nur noch weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Wer mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden arbeiten kann, bekommt eine halbe Erwerbsminderungsrente. Eine Ausnahme bilden nur ältere Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden, deren Leistungen etwas vorteilhafter sind. Im Jahr 2013 erhielten rund 177.000 Bundesbürger erstmalig eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Im Westen schwankte die monatliche Rentenhöhe (netto vor Steuern) zwischen 576 Euro (Frauen) bis 652 Euro (Männer). Im Osten erhalten dagegen Frauen mit durchschnittlich 627 Euro eine höhere Rente als Männer (589 Euro). Generell ist die Höhe der Erwerbsminderungsrente von den regulären Einzahlungen in die Rentenversicherung abhängig. Die individuelle Höhe erfährt man durch die jährlichen Renteninformationen der Deutschen Rentenversicherung.
Absicherung muss sein
Die Gründe für eine Berufsunfähigkeit sind vielfältig und hängen zum Teil auch von der Berufsgruppe ab. Während Handwerker aufgrund der körperlichen Leistungen vielfach als besonders anfällig für Berufsunfähigkeit angesehen werden, halten sich etwa viele Büroangestellte für nicht gefährdet. Doch nicht nur physische Probleme an Gelenken und Wirbelsäule oder im Herz-/Kreislaufbereich können zu einer Berufsunfähigkeit führen. Auch psychische Erkrankungen sind gefährlich und treten immer häufiger auf. Nach Zahlen der Deutschen Rentenversicherung haben sich psychische Krankheiten in den vergangenen zehn Jahren zum Hauptgrund für vorzeitiges, unfreiwilliges Ausscheiden aus dem Beruf entwickelt. Wer dann eine BU-Rente hat, kann sich glücklich schätzen. Entsprechende Verträge gibt es sowohl als Zusatz zu Lebens- oder Rentenversicherungen wie auch als eigenständige Tarife. Je nach Lebenssituation und Alter ergeben sich hier verschiedene Optionen, die man durch eine ausführliche Beratung abwägen kann. (Quelle CASMOS Media GmbH)
> weiterlesen
Kleine und große Missgeschicke sind im Alltag schnell passiert. Egal ob man bei einem Fahrradunfall einen Fußgänger verletzt, mit dem Feierabendbier den Laptop eines Freundes unbrauchbar macht oder die teure Vase des Nachbarn umstößt, man muss für den selbst angerichteten Schaden haften – mit seinem gesamten Vermögen, in unbegrenzter Höhe und das lebenslang. Dies ist der simple Grundsatz im Bürgerlichen Gesetzbuch. Entsprechende finanzielle Risiken lassen sich zwar mit einer privaten Haftpflichtversicherung sehr gut abdecken, aber viele Deutsche verzichten noch immer auf diesen Basisschutz. Die private Haftpflichtversicherung bietet je nach Geldbeutel und Absicherungswunsch eine Vielzahl an Möglichkeiten. Entscheidend für die Versicherungsleistung im Schadensfall ist die so genannte Deckungssumme, also der maximal versicherte Schaden. Die Deckungssumme liegt bei mindestens 3 Mio. Euro, beträgt aber oftmals auch 10 Mio. Euro oder mehr. Gezahlt wird jeweils ein Betrag in Höhe des nachgewiesenen Schadens bis maximal zu der im Versicherungsschein genannten Deckungssumme für Personen- und Sachschäden. Versichert sind nur die Schäden, die „unbekannten“ Personen „woanders“ zugefügt werden. Zerstört also ein Ehepartner das teure Smartphone seiner Frau, geht sie leer aus. Wer Freunden beim Umzug hilft und dabei Dinge fallen lässt und zerstört, dessen Haftpflicht zahlt in der Regel nicht, es sei denn in der Police sind sogenannte Gefälligkeits-Handlungen eingeschlossen. Wichtiger Bestandteil kann auch der Einschluss einer Forderungsausfalldeckung sein. Diese schützt gegen Personen, die einen schädigen, aber keine eigene Haftpflichtversicherung besitzen. Für Ehepaare, Lebensgefährten und Familien reicht meist ein Vertrag. Im Regelfall sind auch unverheiratete, volljährige Kinder, die sich noch in der Schul- oder einer unmittelbar daran anschließenden beruflichen Erstausbildung befinden mitversichert. Wer Geld sparen will, sollte genau rechnen: Manche Versicherer bieten bei Verträgen in mehreren Versicherungssparten Rabatte an. Sparmöglichkeiten gibt es auch, wenn man sich für längere Zeit an eine Gesellschaft bindet und beispielsweise einen 5-Jahres-Vertrag abschließt. Außerdem werden Tarife mit Selbstbehalt deutlich günstiger angeboten. (Quelle CASMOS Media GmbH)
> weiterlesen
Die beliebteste Form der Altersvorsorge in Deutschland sind die eigenen vier Wände. Damit verbunden sind oftmals auch jede Menge Schulden. Allerdings ist es risikoreich sich solche große Summen ohne Darlehensschutz aufzubürden. Denn: Nur wenige Monate Einkommensausfall genügen, um durch fehlende Liquidität am Ende das Eigenheim zu verlieren. Abhilfe schafft hier eine Restkreditversicherung. Dieser Darlehensschutz bietet umfangreiche Absicherung gegen die verschiedensten Lebensrisiken. Der Darlehensschutz von CreditLife ist eine solche Restkreditversicherung. Der Darlehensschutz kann direkt mit Abschluss des Darlehensvertrages und sogar bis zu 12 Monate danach gewählt werden. In Fällen von Arbeitslosigkeit, krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit oder im Todesfall übernimmt CreditLife die weitere Zahlung der Darlehensraten. Dies ist oftmals essentiell: Denn meist ist das Einkommen des Hauptverdieners für die Finanzierung des Eigenheims unerlässlich. Der Kreditnehmer selbst sowie dessen Angehörige werden auf diese Weise zuverlässig vor Zahlungsausfällen in schwierigen Lebenssituationen abgesichert. Wichtig zu wissen: Für die Form der Todesfall-Absicherung entfällt sogar eine Gesundheitsprüfung. Die monatlichen Zahlungen der CreditLife werden dann über die gesamte Vertragslaufzeit geleistet. Im Fall der Arbeitslosigkeit werden die vereinbarten Zahlungen über 24 Monate geleistet. Der CreditLife-Darlehensschutz wurde speziell für die Absicherung von Darlehen zum Erwerb sowie zum Neu-, Aus- und Umbau von Immobilien entwickelt. Die Risikobausteine lassen sich flexibel kombinieren und an den jeweiligen Kundenbedarf individuell anpassen. Der Versicherungsbeitrag wird monatlich unabhängig von den Kreditraten gezahlt. (Quelle CASMOS Media GmbH)
> weiterlesen