Jetzt, da die Tage immer wärmer werden, geht es endlich auch mit der Gartensaison los! Allerdings gilt es einige Dinge zu beachten, so dass am Ende ein Streit mit dem Nachbarn oder dem Vermieter die Freude am Grünen nicht eintrübt.

Sollte der Garten gemietet sein, dann steht in der Regel im Mietvertrag genau drin, was in Sachen Gartenpflege zu tun ist. Ganz wichtig ist es auch, nicht nur an Nachbarn und Vermieter zu denken, sondern auch an den Staat. Schließlich müssen Gartenabfälle ordnungsgemäß entsorgt werden, sonst kann es zu einer Verwarnung und einem Bußgeld kommen.

Darüber hinaus gilt für Hecken, Gebüsche und Schilf ein besonderer Schutz vonseiten des Bundesnaturschutzgesetzes. Zwischen März und September dürfen sie nur gepflegt, je- doch nicht zurückgeschnitten werden, da sie wildlebenden Tieren als Zuflucht dienen. Neben der Landschaftspflege will man im Garten aber natürlich auch Grillen. Dabei ist es nicht klar geregelt, genau wie oft gegrillt werden darf. Auf Nummer sicher geht man, wenn man sich mit dem Nachbarn abspricht und am besten auch für ihn einige Würstchen auf den Grill legt… (Quelle CASMOS Media GmbH)